1. Achtung: Der Besitz des Reisepasses stellt noch keine Einreisegenehmigung dar. Erst durch die Erlangung eines kostenpflichtigen Veranstaltungsstempels (Sichtvermerk) sind Sie zur Einreise nach Acconci a. d. Mur berechtigt. Den Sichtvermerk erhalten Sie im INFO-Büro 2003 am Mariahilferplatz in Graz.
2. Bitte beachten Sie, dass die Einreisequoten nach Acconci a. d. Mur sehr limitiert sind. Die Insel fasst gleichzeitig max. 300 Personen. Besorgen Sie sich Ihre Sichtvermerke rechtzeitig.
3. Erteilte Sichtvermerke sind bindend und können nicht rückerstattet werden. Sie sind jedoch berechtigt, die Insel im Gültigkeitszeitraum Ihres Sichtvermerkes zu verlassen. Eine Wiedereinreise kann aber auch sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt werden. Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen ist die Benützung der öffentlichen WC-Anlagen am Murufer/Kastnerseite.
4. Acconci a. d. Mur ist ein fast ausschließlicher Freiluftstaat. Die Bevölkerung trotzt beinahe jeder Witterung. Seien Sie auf Schlechtwettereinbrüche vorbereitet. Veranstaltungen werden nur im Falle höherer Gewalt abgesagt.
5. Im Transitraum (ehemals Café) besteht die Möglichkeit, Getränke und Imbisse zu erwerben.
6. Einreisende erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen Fotos und Fernsehbilder aufgezeichnet werden und im Rahmen der Republik Acconci a. d. Mur veröffentlicht und ausgestrahlt werden. Die Veröffentlichung ist honorarfrei.
7. Die Einreise erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Die Republik Acconci a. d. Mur wünscht Ihnen einen schönen Aufenthalt.

 
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