1. Achtung: Der Besitz des Reisepasses stellt
noch keine Einreisegenehmigung dar. Erst durch die Erlangung eines
kostenpflichtigen Veranstaltungsstempels (Sichtvermerk) sind Sie
zur Einreise nach Acconci a. d. Mur berechtigt. Den Sichtvermerk
erhalten Sie im INFO-Büro 2003 am Mariahilferplatz in Graz.
2. Bitte beachten Sie, dass die Einreisequoten
nach Acconci a. d. Mur sehr limitiert sind. Die Insel fasst gleichzeitig
max. 300 Personen. Besorgen Sie sich Ihre Sichtvermerke rechtzeitig.
3. Erteilte Sichtvermerke sind bindend und können
nicht rückerstattet werden. Sie sind jedoch berechtigt, die
Insel im Gültigkeitszeitraum Ihres Sichtvermerkes zu verlassen.
Eine Wiedereinreise kann aber auch sicherheitstechnischen Gründen
abgelehnt werden. Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen
ist die Benützung der öffentlichen WC-Anlagen am Murufer/Kastnerseite.
4. Acconci a. d. Mur ist ein fast ausschließlicher
Freiluftstaat. Die Bevölkerung trotzt beinahe jeder Witterung.
Seien Sie auf Schlechtwettereinbrüche vorbereitet. Veranstaltungen
werden nur im Falle höherer Gewalt abgesagt.
5. Im Transitraum (ehemals Café) besteht
die Möglichkeit, Getränke und Imbisse zu erwerben.
6. Einreisende erklären sich damit einverstanden,
dass von ihnen Fotos und Fernsehbilder aufgezeichnet werden und
im Rahmen der Republik Acconci a. d. Mur veröffentlicht und
ausgestrahlt werden. Die Veröffentlichung ist honorarfrei.
7. Die Einreise erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Die Republik Acconci a. d. Mur wünscht
Ihnen einen schönen Aufenthalt.
|
|